Förderung

Allianz für Kinder in Bayern e.V. unterstützt gemeinnützige Einrichtungen im Freistaat. Im Mittelpunkt der Förderung stehen Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen, seelischen oder sozialen Beeinträchtigung auf besondere Hilfe angewiesen sind. Die Projekte werden immer von Projektpatinnen/Projektpaten begleitet, die die Förderung beantragen und sich an der Finanzierung der Gesamtfördersumme beteiligen.

Förderrichtlinien

  1. konkreter Förderzweck: Klar abgegrenztes Projekt zur gezielten Förderung/Hilfe von Kindern und Jugendlichen mit körperlicher, geistiger, seelischer oder sozialer Benachteiligung

  2. Gemeinnützigkeit des Spendenempfängers: z.B. Stiftung, gGmbH, e.V.

  3. Selbstbeteiligung des Allianz Projektpaten/der Projektpatin

Antrag

Bitte klicken Sie HIER, um das Antragsformular herunterzuladen.

Ablauf

Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen, lohnt sich eine Anfrage oder ein Anruf bei uns, um eventuelle Fragen zu klären.

  1. Förderantrag durch Projektpate/-patin

    • ausgefülltes und unterschriebenes Formular

    • Freistellungsbescheid

    • evtl. ausführliche Projektbeschreibung

    • Projekte sind klar abgegrenzte Aktivitäten. (keine Betriebs-, Verwaltungs- oder sonstige Fixkosten, keine Kosten zur Organisation von Charity-Veranstaltungen)

    • Die Förderung muss VOR Realisierung beantragt werden.

  2. Prüfung/Freigabe

    • Prüfung nach dem 4-Augen-Prinzip, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.

    • Förderzusage bei Erfüllung der Förderkriterien und ausreichendem Kassenstand („First come, first serve“)

    • Die Förderzusage erfolgt schriftlich durch eine von Allianz für Kinder in Bayern e.V. berechtigte Person und ist nur dann für uns bindend.

  3. Selbstbeteiligung

    • Spendenkonto: DE27 7004 0048 0797 0700 00, COBADEFF
      (Kontoinhaber: Allianz für Kinder in Bayern e.V.)

    • Zuwendungsbestätigung geht an die im Antrag angegebene Adresse des/der Projektpaten.

  4. Beleg der zweckmäßigen Verwendung

    • Kopie der Auftragsbestätigungen, Rechnungen etc.

    • Kostenpläne, Fallbeschreibungen etc.

  5. Auszahlung

    • Die zugesagte Fördersumme wird ab dem Tag der Förderzusage für ein Jahr reserviert.

    • Das Geld wird auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.

    • Zahlungsbestätigung an Allianz für Kinder in Bayern

Compliance

In keinem Fall darf eine Verbindung zwischen der Förderung einer Einrichtung durch den Verein Allianz für Kinder in Bayern e.V. und einem Geschäftsabschluss durch die betreuende Agentur hergestellt werden, noch darf ein angestrebter Geschäftsabschluss durch eine in Aussicht gestellte Förderung begünstigt werden. Bei Unsicherheiten oder Fragen dazu wenden Sie sich bitte an abv.compliance@allianz.de.

Wer kann Fördergelder erhalten?

  • Empfänger unserer Fördergelder sind gemeinnützige Einrichtungen/Organisationen, beispielsweise e.V., Stiftungen, gGmbH, etc., die sich für benachteiligte Kinder und Jugendliche im Freistaat einsetzen.

  • Die Gemeinnützigkeit muss mit einem Freistellungsbescheid oder ähnlichem Dokument nachgewiesen werden.

Wofür werden die Fördergelder eingesetzt?

  • Wir beteiligen uns finanziell an klar abgegrenzte Projekte, die gezielt Kindern und Jugendlichen mit körperlicher, geistiger, seelischer oder sozialer Beeinträchtigung zugute kommen.

  • Wir übernehmen keine Betriebs-, Verwaltungs- oder sonstige Fixkosten und keine Kosten zur Organisation von Charity-Veranstaltungen.

  • Die Fördergelder werden zweckgebunden nach Vorlage von projektbezogenen Belegen ausbezahlt.

Wer kann Projektpate/-patin sein?

Unsere Projektpaten sind engagierte Mitarbeiter*innen, Führungskräfte oder Vertreter*innen der Allianz in Bayern:

  • Allianz General-/Hauptvertretungen

  • Allianz Geschäftsstellen und Vertriebsdirektionen

  • Kooperationsbanken der Allianz in Bayern

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allen bayerischen Standorten der Allianz Deutschland Gruppe

Was sind die Aufgaben der Projektpat(inn)en?

  • Projektpat(inn)en setzen sich persönlich für die empfangende Einrichtung ein.

  • Projektpat(inn)en reichen den Förderantrag ein.

  • Projektpat(inn)en beteiligen sich an der Finanzierung der Gesamtfördersumme.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung der Projektpat(inn)en?

  • Die Höhe der Selbstbeteiligung ist abhängig von der Zugehörigkeit des/der Projektpaten/-patin und von der Höhe der Gesamtfördersumme:

    • Allianz Vertretungen, Geschäftsstellen, Vertriebsdirektionen und Allianz Deutschland AG-Gruppe: ein Drittel der Gesamtfördersumme

    • Kooperationsbanken und Allianz Gesellschaften außerhalb der Allianz Deutschland AG-Gruppe (z.B. AZSE, AZTec) bis 1.500 €: ein Drittel der Gesamtfördersumme

    • Kooperationsbanken und Allianz Gesellschaften außerhalb der Allianz Deutschland AG-Gruppe (z.B. AZSE, AZTec) ab 1.500 €: die Hälfte der Gesamtfördersumme

  • Die Selbstbeteiligung wird auf das Spendenkonto der Allianz für Kinder in Bayern überwiesen. Dafür erhält die Projektpatin/der Projektpate eine Zuwendungsbestätigung, die beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, eine Förderung zu beantragen?

Der Antrag muss eingereicht werden, BEVOR das Projekt realisiert wird und bevor die Kosten anfallen. Oft lohnt es sich, sich vorab über die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektes zu informieren.

Welche Unterlagen sind für einen Förderantrag notwendig?

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid oder ähnliches)

  3. eventuell weitere projektbezogene Unterlagen, z.B. Konzeptpapier, Projektbeschreibung, ausführliches Angebot

Wer und was entscheidet über eine Förderung?

  • Jeder Antrag wird nach dem 4-Augen-Prinzip geprüft, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

  • Eine Förderzusage erfolgt

    1. bei Erfüllung der Förderkriterien und

    2. bei ausreichendem Kassenstand

    3. nach dem Prinzip „First come, first serve“.

Wann wird das Geld ausbezahlt?

  • Die zugesagte Fördersumme wird ab dem Tag der Förderzusage für ein Jahr reserviert.

  • Das Geld kann ausbezahlt werden,

    1. wenn der Projektpate/die Projektpatin die Selbstbeteiligung auf das Konto der Allianz für Kinder in Bayern überwiesen hat.

    2. wenn die Einrichtung Belege der zweckbezogenen Verwendung, z.B. Rechnungskopien, Kostenpläne etc., vorgelegt hat.

  • Das Geld wird auf das im Antrag angegebene Konto der Einrichtung überwiesen.